Nutzungsbedingungen für den WLAN-Zugang der Jugendwohngruppe
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Personen, die den WLAN-Zugang der Jugendwohngruppe SoundHorn Home nutzen. Mit der Nutzung des WLANs erkennen die Benutzer*innen diese Bedingungen an.
2. Zugangsberechtigte
1. Bewohner*innen der Jugendwohngruppe
2. Gäste nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Einrichtungsleitung oder einer von ihr beauftragten Person
3. Art des Angebots
- Der WLAN-Zugang wird als freiwillige, kostenfreie Serviceleistung zur Verfügung gestellt.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf ständige Verfügbarkeit, bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten oder Fehlerfreiheit.
- Die Einrichtung kann den Zugang jederzeit ganz oder teilweise einschränken oder deaktivieren.
4. Nutzungsregeln für Bewohner*innen
Die Nutzung des WLANs ist nur im Rahmen der vereinbarten Regeln der Wohngruppe und der geltenden Gesetze zulässig. Insbesondere ist untersagt:
1. Rechtswidrige Nutzung, z. B.
- illegales Herunterladen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte (Filme, Musik, Software, Spiele etc.),
- Aufruf, Verbreitung oder Speicherung strafbarer Inhalte (z. B. Gewaltverherrlichung, extremistische Inhalte, Kinder- und Jugendpornografie, Hassrede),
- Betrug, Identitätsdiebstahl, Hacking, Phishing oder andere Angriffe auf IT-Systeme.
2. Jugendgefährdende Inhalte
- Das Aufrufen von Seiten und Diensten mit jugendgefährdenden Inhalten (z. B. Pornografie, extreme Gewalt, Glücksspiel) ist untersagt.
- Altersfreigaben von Spielen, Plattformen und Medien sind zu beachten.
3. Störung des Betriebs
- Jede Handlung, die den Betrieb des WLANs oder anderer IT-Systeme beeinträchtigt, z. B. durch übermäßige Nutzung, Spam, Viren, Schadsoftware oder Umgehung von Schutzmaßnahmen.
4. Weitergabe der Zugangsdaten
- Zugangsdaten (Passwörter, Codes) sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die pädagogischen Fachkräfte können zur Einhaltung der Regeln zeitliche Begrenzungen, Filter und technische Einschränkungen (z. B. gesperrte Seiten, Datenvolumengrenzen) einrichten.
5. Nutzungsregeln für Mitarbeitende
1. Dienstliche Nutzung
- Dienstliche IT-Geräte (z. B. Diensthandy, Dienstlaptop) dürfen im Rahmen der dienstlichen Aufgaben und der internen IT-Richtlinien über das WLAN genutzt werden.
2. Private Endgeräte von Mitarbeitenden
- Die Nutzung privater Endgeräte von Mitarbeitenden über das reguläre WLAN der Jugendwohngruppe ist grundsätzlich untersagt.
- Eine Ausnahme gilt ausschließlich während der Nachtbereitschaftszeit und nur über das dafür vorgesehene „Nacht-WLAN“.
- Die Nutzung erfolgt dann in angemessenem Umfang, darf die Nachtruhe und die Sicherheit der Bewohner*innen nicht beeinträchtigen und muss mit den internen Dienstanweisungen vereinbar sein.
- Mitarbeitende verpflichten sich, die getrennten WLAN-Zugänge (dienstlich / Nacht-WLAN) strikt einzuhalten und keine technischen Umgehungen vorzunehmen.
6. Datenschutz und Protokollierung
- Zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Abwehr von Störungen oder Missbrauch kann die technische Nutzung des WLANs (z. B. Zeitpunkt der Verbindung, Datenmenge, genutzte Endgeräte, IP-Adressen) protokolliert werden.
- Eine Einsicht in diese Daten erfolgt nur, soweit dies zur Störungsbeseitigung, zur Sicherheit des Netzes, zur Durchsetzung dieser Nutzungsbedingungen oder aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist.
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt.
7. Haftung
1. Haftung der Einrichtung
Die Einrichtung haftet nicht für
- die Verfügbarkeit, Qualität oder Sicherheit der Internetverbindung,
- Datenverluste, Schäden an Endgeräten oder sonstige Schäden, die durch die Nutzung des WLANs entstehen,
- Inhalte, die von Nutzer*innen abgerufen oder verbreitet werden.
2. Haftung der Nutzer*innen
- Nutzer*innen sind für alle über ihren Zugang vorgenommenen Handlungen selbst verantwortlich.
- Sie stellen den Träger und die Einrichtung von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung entstehen.
8. Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht auf Missbrauch können insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Verwarnung / pädagogisches Gespräch
- zeitweise oder dauerhafte Sperrung des WLAN-Zugangs für einzelne Nutzer*innen
- pädagogische oder arbeitsrechtliche Maßnahmen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten
- ggf. Einschalten der Einrichtungsleitung, des Trägers oder rechtlicher Stellen (z. B. Polizei, Jugendamt)
9. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Einrichtung behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen anzupassen (z. B. bei technischen Änderungen oder neuen gesetzlichen Vorgaben). Die jeweils aktuelle Fassung wird den Nutzer*innen bekanntgegeben (z. B. Aushang, Infoblatt, Intranet).
